Drogenbesitz

Drogenbesitz bezeichnet den Straftatbestand des Besitzes von illegalen Drogen ohne Legitimation. Grundlage sind in Deutschland und der Schweiz die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), das die Verkehrsfähigkeit bestimmter, im Anhang des Gesetzes gelisteter Substanzen regelt. In Österreich ist die Verkehrsfähigkeit von Drogen im Suchtgiftgesetz geregelt. Der Straftatbestand liegt vor, wenn eine natürliche Person Substanzen besitzt, ohne die vorgeschriebenen Voraussetzungen für den Besitz zu erfüllen (§ 29 BtMG). Dabei kann es sich sowohl um den Besitz von nicht-verkehrsfähigen Drogen wie Heroin oder Cannabis handeln, als auch um den Besitz von Betäubungsmitteln, die bedingt verkehrsfähig sind, ohne dass eine Legitimation hierfür vorliegt – beispielsweise wenn ein Besitz verschreibungspflichtiger Betäubungsmittel ohne Rezept oder ein Besitz von Substanzen, die nur Ärzte zur ambulanten Verabreichung besitzen dürfen, vorliegt. Umgekehrt liegt kein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vor, wenn eine natürliche Person ein nicht-verkehrsfähiges Betäubungsmittel besitzt und dafür eine Genehmigung vom Gesundheitsamt erhalten hat – beispielsweise Labor-Einrichtungen, die den Auftrag haben, eine Droge auf ihre Wirkstoffe zu untersuchen (§ 3 BtMG).


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